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StGB § 264a Kapitalanlagebetrug

StGB § 264a Kapitalanlagebetrug

[ Auszug: (1) Wer im Zusammenhang mit 1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine     Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens ge ... ]